Kein Recht auf „Graf“ und „Freiherr“ im Nachnamen

Luxemburg · Im Streit um die früheren Adelsbezeichnungen "Graf" und "Freiherr" hat ein Deutscher vor dem Europäischen Gerichtshof eine Schlappe hinnehmen müssen. Die Luxemburger Richter entschieden gestern, dass deutsche Behörden nicht verpflichtet sind, solche Namensbestandteile nachträglich anzuerkennen. Unter anderem werde der Eindruck erweckt, dass es sich um echte Titel handele.

Der Europäische Gerichtshof hatte sich mit der Frage wegen eines laufenden Verfahrens in Karlsruhe beschäftigt. Dort verlangt ein Deutscher, der als Nabiel Bagadi in Karlsruhe geboren wurde und durch Adoption zu Nabiel Peter Bogendorff von Wolffersdorff geworden war, dass sein Name in Peter Mark Emanuel Graf von Wolffersdorff Freiherr von Bogendorff geändert wird. Diese Änderung war ihm in Großbritannien gelungen, weil der 53-Jährige neben der deutschen auch die britische Staatsangehörigkeit besitzt und die Begriffe "Graf" und "Freiherr" im Vereinigten Königreich keine hoheitlich verliehenen Adelstitel sind.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort