Internet-Straftaten Bundestag für härteres Vorgehen gegen Missbrauch

Berlin · Mit zwei Änderungen im Strafrecht soll die Verfolgung von Missbrauchstaten im Internet intensiviert werden. Der Bundestag beschloss am Freitag eine Verschärfung der Strafbarkeit beim Cybergrooming.

Missbrauchstäter sollen künftig auch dann bestraft werden können, wenn sie beim Chatten an Ermittler geraten. Außerdem sollen polizeiliche Ermittler mehr Möglichkeiten erhalten, sich Zugang zu Missbrauchs-Foren zu verschaffen.

Als Cybergrooming wird die Strategie bezeichnet, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen im Netz herzustellen, indem man sich etwa als Gleichaltriger ausgibt. Fordert jemand einen Minderjährigen dabei zu sexuellen Handlungen auf, kann das bereits heute mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Künftig wird auch bestraft, wenn ein Täter mit sexuellen Absichten online ein Kind anspricht, es sich dabei aber um einen Erwachsenen, etwa die Eltern oder einen Ermittler handelt. Der FDP, der Linksfraktion und den Grünen ging dieser Teil des Gesetzes zu weit, deshalb enthielten sie sich der Stimme, obwohl sie schärfere Maßnahmen insgesamt befürworten.

Außerdem sollen Ermittler sich Zutritt zu Foren im Darknet verschaffen können, die kinderpornografisches Material tauschen. Da meistens nur Personen Zugang erhalten, die selbst Missbrauchsdarstellungen anbieten, soll künftig speziell geschulten Polizeibeamten der Einsatz von computergenerierten Bildern ermöglicht werden. Er muss durch ein Gericht genehmigt werden.

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