Die Frage nach der Elternschaft 91 Thesen sollen bei Reform des Abstammungsrechts helfen

Berlin · (kna) Es trifft sich, dass nur wenige Tage nach der rechtlichen Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften am Dienstag der „Arbeitskreis Abstammung“ seinen Abschlussbericht vorlegen wird. Angesichts der Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin und vielfältiger Familienkonstellationen sollte das Gremium Empfehlungen für Reformen des Abstammungsrechts vorlegen. Dabei plädiert das Papier dafür, den Begriff Abstammungsrecht durch „rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung“ zu ersetzen. Und der Bericht macht deutlich, dass sich der genetische Stammbaum längst im Dickicht multipler Elternschaften verlieren kann.

(kna) Es trifft sich, dass nur wenige Tage nach der rechtlichen Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften am Dienstag der „Arbeitskreis Abstammung“ seinen Abschlussbericht vorlegen wird. Angesichts der Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin und vielfältiger Familienkonstellationen sollte das Gremium Empfehlungen für Reformen des Abstammungsrechts vorlegen. Dabei plädiert das Papier dafür, den Begriff Abstammungsrecht durch „rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung“ zu ersetzen. Und der Bericht macht deutlich, dass sich der genetische Stammbaum längst im Dickicht multipler Elternschaften verlieren kann.

Der Kommission hat 91 Thesen aufgestellt, die dem Gesetzgeber „Orientierungs- und Entscheidungshilfe“ sein sollen. Mit der „Ehe für alle“ dürften einige Empfehlungen hinfällig werden. Aber gerade die Zuordnung von Eltern und Kindern sind für gleichgeschlechtliche Paare von Bedeutung, da ihnen die natürliche Fortpflanzung ohne fremde Hilfe nicht möglich ist.

Die Orientierung beginnt mit der Definition von Begriffen. So kann der „biologische“ Elternteil beim Mann noch als gleichbedeutend für den Vater stehen, nicht aber bei der Mutter. Denn sie kann leibliche Mutter sein, ohne dass die Eizelle von ihr stammt. Beim Elternbegriff unterscheidet der Bericht „biologische Eltern“, „soziale Eltern“ – die verantwortlich für das Kind Sorge tragen –, und „intendierte Elternteile“ - statt der „wertenden Begriffe“ „Wunsch-“ oder „Bestelleltern“.

Die Experten sprechen sich bei der Frage der „multiplen“ Elternschaft dafür aus, dass ein Kind auch weiterhin „nicht mehr als zwei rechtliche Eltern“ haben soll. Zur Begründung betonen sie, dass ein Kind schon jetzt vier biologische Eltern haben kann: zwei teilgenetische Mütter beim Zellkerntransfer, Geburtsmutter und genetischer Vater. Bei Spendersamen oder Embryonenspende soll derjenige „zweiter Elternteil“ werden, der mit der Mutter in die Fortpflanzung eingewilligt hat – sofern der Spender verzichtet.

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