EU-Gericht: Recht auf Asyl bei schwerer religiöser Verfolgung

Luxemburg. Menschen müssen ihren Glauben auch öffentlich leben können. Scharfe Sanktionen gegen ein solches öffentliches Bekenntnis gelten als politische Verfolgung, wie gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach haben zwei Anhänger der Ahmadiyya Gemeinschaft in Pakistan gute Aussicht auf politisches Asyl in Deutschland (Az: C 71/11 und C 99/11)

Luxemburg. Menschen müssen ihren Glauben auch öffentlich leben können. Scharfe Sanktionen gegen ein solches öffentliches Bekenntnis gelten als politische Verfolgung, wie gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach haben zwei Anhänger der Ahmadiyya Gemeinschaft in Pakistan gute Aussicht auf politisches Asyl in Deutschland (Az: C 71/11 und C 99/11). In Pakistan droht den Anhängern eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, wenn sie öffentlich behaupten, Muslime zu sein.Die deutschen Behörden weisen Asylanträge von Anhängern der Ahmadiyya Gemeinschaft in Pakistan dennoch meist ab: Verfolgt werde nur die öffentliche Ausübung dieser Religion. afp

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