„Die Justiz müsste weiter ermitteln“

Karlsruhe · Der Sohn von RAF-Opfer Buback kämpft seit Jahren für die Aufklärung des Attentats.

 Michael Buback, hier 2012 beim RAF-Prozess in Stuttgart. Foto: dpa

Michael Buback, hier 2012 beim RAF-Prozess in Stuttgart. Foto: dpa

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Michael Buback (72) über den Mord an seinem Vater, Ermittlungsfehler und den Umgang der Justiz mit Terroristen.

Herr Buback, drei Personen gelten bis heute als "unmittelbar Tatbeteiligte". Können Sie einmal schildern, warum und ab wann bei Ihnen Zweifel aufkamen, dass keiner der drei (Knut Folkerts, Christian Klar, Günther Sonnenberg) derjenige war, der geschossen hat?

BUBACK Folkerts erklärte 2007 im "Spiegel", dass er nicht tatbeteiligt war, und begründete es auch. Das Urteil des Stuttgarter Senats gegen Verena Becker bestätigte ihn 2012, indem es feststellte, dass die drei Karlsruher Täter 1976 bei einem RAF-Treffen im Harz anwesend waren, an dem Folkerts aber nicht teilgenommen hat. Das Urteil gegen ihn als Mittäter war demnach fehlerhaft. Auch Klar war nicht am Tatort. Er hatte die militärische Ausbildung im Jemen nicht absolviert und keine Kompetenz im Motorradfahren, wie sie Lenker und Beifahrer beim Attentat benötigten. So war er gar nicht für das Karlsruher Tatkommando vorgesehen. Dagegen war Sonnenberg nach Ansicht aller Experten tatbeteiligt, aber als Lenker des Motorrads, das er ausgeliehen hatte. Er wurde nicht wegen des Attentats angeklagt, sondern das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Glauben Sie, dass irgendwann die Wahrheit ans Licht kommen wird?

BUBACK Nein. Sonnenberg und Verena Becker dürfen nicht mehr angeklagt werden. Seit Ostern 2016 ist klar, dass die Bundesanwaltschaft Wisniewski nicht wegen des Attentats anklagen will. Darüber hinaus sehe ich keine Tatverdächtigen. Wenn es bei der Einstellung für Wisniewski bleibt, wird das Karlsruher Attentat für immer juristisch ungeklärt bleiben.

Sie haben auch Parallelen beschrieben zwischen RAF und NSU, welche gibt es?

BUBACK Es verschwanden jeweils Akten. Die Mörder wurden nicht verurteilt. Die entscheidende, die Aufklärung belastende Parallele besteht im Kontakt des Geheimdienstes zu Terroristen oder diesen nahestehenden Personen.

Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Mühen der vergangenen Jahre vergebens waren, weil es bis heute kein Urteil gibt, das einen Täter klar benennt?

BUBACK Wir haben in Stuttgart ein geradezu absurdes Verfahren erlebt, in dem eine Frau [Verena Becker, Anm. d. Red.] von staatlicher Seite angeklagt wurde, die wohl aufgrund ihrer Geheimdienstkooperation gleichzeitig schützende Zusagen von staatlicher Seite besaß. Meine Frau und ich bereuen den hohen Einsatz aber nicht. Wir haben ein klares Bild von den Tätern. Die Justiz, die 2012 einräumte, sie könne die Attentäter nicht nennen, müsste eigentlich weiter ermitteln, da sie die Aufklärungspflicht hat und Mord nicht verjährt.

Die Fragen stellte Tobias Roth.

Das komplette Interview lesen Sie auf www.saarbruecker-zeitung.de/interviews

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