Berlin verbietet heimliche Gen-Tests

Berlin. Die Bundesregierung will heimliche Gentests verbieten. Dazu beschloss das Kabinett gestern die Eckpunkte des Gendiagnostikgesetzes. Demnach dürfen genetische Untersuchungen nur nach Einwilligung der Betroffenen erfolgen. Den Eckpunkten zufolge sind auch heimliche Vaterschaftstests nicht zulässig

Berlin. Die Bundesregierung will heimliche Gentests verbieten. Dazu beschloss das Kabinett gestern die Eckpunkte des Gendiagnostikgesetzes. Demnach dürfen genetische Untersuchungen nur nach Einwilligung der Betroffenen erfolgen. Den Eckpunkten zufolge sind auch heimliche Vaterschaftstests nicht zulässig. Arbeitgeber oder Versicherungen dürfen Gen-Tests nicht veranlassen und Ergebnisse schon vorhandener Tests nicht verwenden. Das Papier beinhaltet zudem einen Schutz vor Diskriminierung. Das Gesetz könne frühestens Ende des Jahres in Kraft treten, sagte die Sprecherin der SPD-Arbeitsgruppe Gesundheit, Carola Reimann. Die Bundesärztekammer lobte das Papier als "Riesenfortschritt, der längst überfällig gewesen ist". Vizepräsident Frank Ulrich Montgomery hob hervor, die Eckpunkte regelten grundlegende Dinge wie die informationelle Selbstbestimmung. Dadurch habe der Patient das Recht zu entscheiden, ob er seine genetischen Befunde erfahren will oder nicht. Zufrieden zeigte sich Montgomery mit der Verankerung der ärztlichen Beratung. Er bedauerte aber, dass die Eckpunkte "den Unsinn von Gendiagnostikangeboten im Internet nicht eindämmen". Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte die Regelungen zum Verbot von Gen-Tests im Arbeitsleben und in der Versicherungswirtschaft. Ohne Vorgaben würde die Gefahr entstehen, dass Menschen mit genetisch bedingten Krankheiten weder einen Arbeitsplatz noch einen angemessenen Versicherungsschutz enthalten. Zustimmung kam auch vom DGB: "Die Eckpunkte tragen dazu bei, uns das Szenario vom gläsernen Arbeitnehmer zu ersparen", erklärte die DGB-Vizevorsitzende Ingrid Sehrbrock. Große Bedenken haben die Grünen bei der Ausnahmeregelung in der Versicherungswirtschaft. Demnach können Versicherer bei Abschluss einer Lebensversicherung mit hoher Versicherungssumme die Vorlage von Ergebnissen bereits vorgenommener Untersuchungen verlangen. "Menschen mit Erbkrankheiten können keinen Versicherungsschutz mehr bekommen", warnte die gesundheitspolitische Sprecherin Birgitt Bender. ddp

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort