Arbeitgeber sind bei Verlängerung der Elternzeit nicht frei

Erfurt. Ein Arbeitgeber darf nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht völlig frei über die Verlängerung einer Elternzeit entscheiden. Vielmehr müsse er zwischen seinen und den Interessen des Arbeitnehmers abwägen, den Entschluss also nach "billigem Ermessen" treffen, entschied das Gericht gestern in Erfurt (9 AZR 315/10)

Erfurt. Ein Arbeitgeber darf nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht völlig frei über die Verlängerung einer Elternzeit entscheiden. Vielmehr müsse er zwischen seinen und den Interessen des Arbeitnehmers abwägen, den Entschluss also nach "billigem Ermessen" treffen, entschied das Gericht gestern in Erfurt (9 AZR 315/10). Die höchsten Arbeitsrichter gaben im Gegensatz zur Vorinstanz in Baden-Württemberg der Klage einer fünffachen Mutter statt. Sie hatte ihren Arbeitgeber nach einer einjährigen Elternzeit um die Verlängerung der "Jobpause" gebeten. Dabei hatte sie sich auf ihren Gesundheitszustand berufen. Der Arbeitgeber war der Bitte nicht nachgekommen und hatte der Klägerin eine Abmahnung erteilt, weil sie ihre Arbeit nicht wieder aufgenommen hatte. dpa

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