Gericht verbietet Geschäfte mit Stammzellen

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat der Stammzell-Forschung in Europa enge Grenzen gesetzt. In einem mit Spannung erwarteten Urteil verweigerten die Richter die Patentierung von Produkten aus menschlichen Stammzellen, wenn dafür Embryonen geschädigt oder gar zerstört werden müssen

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat der Stammzell-Forschung in Europa enge Grenzen gesetzt. In einem mit Spannung erwarteten Urteil verweigerten die Richter die Patentierung von Produkten aus menschlichen Stammzellen, wenn dafür Embryonen geschädigt oder gar zerstört werden müssen. Damit unterlag der Bonner Neurowissenschaftler Oliver Brüstle (Foto: dpa), der mit seinem "Verfahren zur Herstellung und Verwendung neuronaler Vorläuferzellen" Therapie-Möglichkeiten gegen schwere Krankheiten wie Parkinson, Alzheimer oder Multiple Sklerose entwickeln wollte. Gegen das beantragte Patent darauf hatte die Umweltschutz-Organisation Greenpeace geklagt.Nach Überzeugung des EuGH ist jede menschliche Eizelle bereits ab dem Stadium ihrer Befruchtung rechtlich als Embryo zu bewerten. Die Zerstörung von Embryonen für Forschung und Vermarktung verstoße gegen den Schutz der Menschenwürde. Zugleich verwiesen die Richter darauf, dass die Patent-Erteilung für eine Erfindung "grundsätzlich deren industrielle und kommerzielle Verwendung" einschließe (Az: C-34/10). Damit unterbindet das Grundsatzurteil mögliche Milliardengeschäfte mit dieser Biomedizin.

Während Brüstle von einem "schlechten Signal für die Wissenschaftler in Europa" sprach, begrüßten Greenpeace und vor allem die Kirchen das Urteil. Menschliches Leben dürfe nicht patentiert werden, betonte der Ratsvorsitzende der EKD, Nikolaus Schneider. Der katholische Weihbischof Anton Losinger sprach von einem "deutlichen Signal gegen den Machbarkeitswahn des Menschen". Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigte sich zufrieden, da nun "mehr Rechtssicherheit" herrsche. Die konkreten Auswirkungen des Urteils auf die Forschung sind noch unklar. In vielen Ländern gelten weniger strikte Regeln. Zudem wird auch mit so genannten pluripotenten Zellen gearbeitet, die ähnliche Eigenschaften wie Stammzellen haben. , A 4: Meinung dpa/afp

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