Gericht: In Ausnahmen Mindestlohn nicht bindend
Erfurt. Arbeitgeber können in bestimmten Fällen den verbindlichen Mindestlohn der Branche unterschreiten. Das gilt etwa dann, wenn Arbeitgeber über den Grundlohn hinaus Zulagen bezahlen
19.04.2012
, 20:25 Uhr
Erfurt. Arbeitgeber können in bestimmten Fällen den verbindlichen Mindestlohn der Branche unterschreiten. Das gilt etwa dann, wenn Arbeitgeber über den Grundlohn hinaus Zulagen bezahlen. Vermögenswirksame Leistungen können hingegen ein Unterschreiten der Lohnuntergrenze nicht ausgleichen, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in zwei gestern bekanntgegebenen Urteilen (AZ: 4 AZR 139/10, 4 AZR 168/10). epd