Aktiv vorsorgen und mit der Knappschaft punkten

Die Knappschaft engagiert sich stark im Bereich der Gesundheitsvorsorge. Das merkt man schnell, wenn man die zahlreichen Angebote studiert. Denn hier wird fast überall der Wille zur Vorsorge und das "Ja" zum schonenden Umgang mit der eigenen Gesundheit mit einem Bonus belohnt. Und das beginnt schon bei den Kindern

Die Knappschaft engagiert sich stark im Bereich der Gesundheitsvorsorge. Das merkt man schnell, wenn man die zahlreichen Angebote studiert. Denn hier wird fast überall der Wille zur Vorsorge und das "Ja" zum schonenden Umgang mit der eigenen Gesundheit mit einem Bonus belohnt. Und das beginnt schon bei den Kindern. Schließlich sind sie es, die am anfälligsten für Krankheiten sind, weil sich über die Jahre körpereigene Abwehrkräfte erst aufbauen müssen.Da ist die Vorsorge schon eine Pflicht, die Eltern ernst nehmen sollten. Ein Anreiz dazu ist der Zusatzbonus AktivBonus junior, den die Knappschaft überall dort vergibt, wo Kinder- und Jugenduntersuchungen in Anspruch genommen werden.

Als Mitglied der Knappschaft erhalten Eltern den Bonus, wenn ihr Kind 18 Jahre alt ist und ab der Geburt an festgelegten Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hat. Das sind alle Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, mindestens eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs, alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen einschließlich der Auffrischungen und die halbjährliche Zahnprophylaxe.

Ein attraktiver Bonus

Die Knappschaft belohnt diese Vorsorge mit einer Bonuszahlung bis zu 500 Euro. Dieser Betrag kann allerdings erst frühestens am 18. Geburtstag des für das Programm angemeldeten Kindes ausgezahlt werden. Die Auszahlung erhält dabei grundsätzlich das Mitglied. Können nicht alle geforderten Leistungen nachgewiesen werden, wird ein geringerer Bonusbetrag ausgezahlt.

Die Knappschaft hat den AktivBonus junior für Kinder eingeführt, die ab dem 1. Januar 2004 geboren sind. Der Bonus kann nur abgegeben werden, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Auszahlung bei der Knappschaft versichert ist und bis dahin insgesamt mindestens neun Jahre bei der Knappschaft versichert war. Die Teilnahme können Erziehungsberechtigte im ersten Lebensjahr des Kindes schriftlich gegenüber der Knappschaft erklären. Es ist aber auch eine rückwirkende Teilnahme möglich. Teilnahmeerklärungen gibt es bei allen Geschäftsstellen der Knappschaft.

Bonuspunkte zusätzlich

Das Bonusprogramm AktivBonus der Knappschaft bietet zusätzlich die Möglichkeit Bonuspunkte zu sammeln. Kinder- und Jugendliche bis 14 Jahren erhalten für gesundheitsbewusstes Verhalten Wertgutscheine der Buchhandlungsgruppe Thalia. Neben Präventions- und Früherkennungsmaßnahmen belohnt die Knappschaft dabei auch regelmäßige sportliche Aktivitäten im Verein, in einem qualitätsgesicherten Fitness-Studio und auch den Erwerb des Sportabzeichens. PR/mcg

Informationen im Internet:

Bei Fragenzum Krankenversicherungsschutz und zu dem Leistungsplus stehen Ihnen die Experten der Knappschaftunter Tel. 08000 200 501 zur Verfügung.

Der AktivBonus

Der AktivBonus besteht aus einem Erwachsenenbonus und einem Bonus für Kinder und Jugendliche. Für die im Erwachsenenbonus (ab dem Alter von 15 Jahren) gesammelten Bonuspunkte zahlt die Knappschaft einen Euro je Punkt. Wenn mindestens 30 Punkte gesammelt sind, wird der angesammelte Geldbetrag bezahlt. Der Kinder- und Jugendbonus gilt bis 14 Jahre und ist ab zehn Punkten fällig. Auch hier bewertet die Knappschaft jeweils einen Punkt mit einem Euro. Allerdings wird kein Geld ausgezahlt. Stattdessen gibt es über den Betrag Wertgutscheine. mcg

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