Stierkampf bleibt in Südfrankreich erlaubt

Paris. Im Süden Frankreichs dürfen auch weiterhin Stierkämpfe abgehalten werden. Der Verfassungsrat entschied am Freitag in Paris, dass die in bestimmten Regionen zulässigen Corridas nicht gegen die französische Verfassung verstoßen. Im Süden Frankreichs haben Stierkämpfe viele Anhänger und gelten dort als traditionsreiches Kulturgut

Paris. Im Süden Frankreichs dürfen auch weiterhin Stierkämpfe abgehalten werden. Der Verfassungsrat entschied am Freitag in Paris, dass die in bestimmten Regionen zulässigen Corridas nicht gegen die französische Verfassung verstoßen. Im Süden Frankreichs haben Stierkämpfe viele Anhänger und gelten dort als traditionsreiches Kulturgut. Für Städte wie Nîmes, Arles und Bayonne sind sie auch ein wichtiger Touristenmagnet und Wirtschaftsfaktor. Tierschutz-Organisationen hatten gegen die Stierkämpfe geklagt, die sie als brutale Tierquälerei ansehen.In Frankreich ist jeder "Akt der Grausamkeit" gegen Tiere verboten. Ausnahmen macht das Gesetz aber bei Stier- und Hahnenkämpfen in Regionen, in denen es sich um eine "örtliche Tradition" handele. Der Verfassungsrat entschied nun, dass diese Ausnahmeklausel verfassungsgemäß ist. Die Stierkampf-Gegner hatten bereits vor der Entscheidung angekündigt, notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. afp

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