Wegen Berichterstattung bei „Bild.de“ Springer muss 235 000 Euro an Kachelmann zahlen

Frankfurt/Karlsruhe · Der Medienkonzern Axel Springer muss dem Wettermoderator Jörg Kachelmann ein Schmerzensgeld in Höhe von 235 000 Euro zahlen. Das berichtet das NDR-Medienmagazin „Zapp“ (online).

 Wettermoderator Jörg Kachelmann

Wettermoderator Jörg Kachelmann

Foto: dpa/Tobias Hase

Demnach habe der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Beschwerde von Springer gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln abgewiesen. Der Beschluss bezieht sich auf die Berichterstattung bei „Bild.de“. Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker bestätigte den „Zapp“-Bericht bei Twitter. Springer hält die Entscheidung einem Konzernsprecher zufolge für falsch und prüft die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.

Kachelmann war im März 2010 aufgrund einer Aussage einer ehemaligen Geliebten wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verhaftet worden. 2011 wurde er vom Landgericht Mannheim freigesprochen. Die „Bild“-Zeitung und „Bild.de“ hatten 2010 und 2011 intensiv über den Strafprozess berichtet.

Der Moderator zeigte sich auf Twitter erfreut über den Beschluss und schrieb: „Damit ist für mich die juristische Aufarbeitung von 2010/2011 beendet.“

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