Schweizer Staatsanwälte lassen Karl Dall in Ruhe

Zürich · Der Entertainer Karl Dall hat im Rechtsstreit um die angebliche Vergewaltigung einer Schweizer Journalistin ein Problem weniger: Die Zürcher Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Berufung gegen den Freispruch des heute 74-jährigen Dall vom vergangenen Dezember, wie sie am Freitag bestätigte.

Allerdings hält die Klägerin an ihrem Berufungsantrag fest, wie die Zeitung "Blick" unter Berufung auf ihren Anwalt berichtete. Ein Sprecher des Zürcher Obergerichts hatte zuvor gesagt, dass "die Privatklägerin ihre Berufungserklärung eingereicht und einen Schuldspruch beantragt hat". Einen Verhandlungstermin hat das Gericht noch nicht bestimmt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft erklärte zur Begründung ihres Verzichts, sie habe inzwischen die ausführliche Begründung des Freispruchs von Dall studiert. "Das Urteil hat überzeugt", sagte Staatsanwalt Edwin Lüscher der Schweizer Nachrichtenagentur sda.

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