Neues Urteil Nacht in Ausnüchterungszelle darf 170 Euro kosten

Gießen · (dpa/SZ) Für das Geld wäre auch ein Sternehotel mit opulentem Frühstück dringewesen – wobei das feine Mahl nach dem Vollrausch wohl ohnehin verschmäht worden wäre. Satte 170 Euro darf die Polizei für einen nächtlichen Aufenthalt in einer Ausnüchterungszelle in Rechnung stellen.

Das hat das Verwaltungsgericht Gießen gestern entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Mannes ab, der sich geweigert hatte, den Betrag für die „polizeiliche Unterkunft“ inklusive Reinigung und Blutabnahmekosten zu bezahlen. Aus Sicht des Gerichts haben die Beamten diese Gebühr zurecht und im Einklang mit den Vorschriften erhoben, wie eine Justiz-Sprecherin erläuterte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

In dem konkreten Fall ging es um einen Polizeieinsatz im August vergangenen Jahres im Kreis Gießen. Der Kläger sei damals betrunken gewesen und mit seinen Nachbarn in Streit geraten, hieß es. Die Polizei rückte an und nahm den Mann für einige Zeit in Gewahrsam. 

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