Toiletten-Streit Urteil: Pinkeln darf an Raststätten Geld kosten

Koblenz · 70 Cent fürs Pinkeln. So mancher Autofahrer ärgert sich über die Toilettenbenutzungsgebühr in Autobahnraststätten. Der nach dem Zahlen ausgegebene  Wert-Bon über 50 Cent verringert den Ärger kaum.

Ein Autofahrer wollte vor Gericht einen grundsätzlichen Anspruch auf kostenloses Pinkeln an Autobahnraststätten durchsetzen, ist mit seinem Ansinnen aber nun in letzter Instanz gescheitert. Das höchste Verwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz, das Oberverwaltungsgericht in Koblenz, wies die Klage ab. In seiner Begründung machte das Gericht den Kläger darauf aufmerksam, dass es an Autobahnen in Rheinland-Pfalz elf Raststätten und 43 Rastanlagen gebe, an denen Toiletten kostenfrei benutzt werden könnten. Das Gericht ließ zwar Mitgefühl durchblicken, befand dann aber: Auch bei Fortsetzung der Reise „mit voller Blase“ bis zur nächsten kostenlosen Toilette könne sich der Kläger nicht darauf berufen, dass dann die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ gefährdet sei.

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