Automobil Teure Wissenslücken bei vielen Autofahrern

Stuttgart · (np) Vor der Fahrt in den Urlaub wird es häufig hektisch, weil noch viel zu erledigen ist. Eigentlich bräuchte das Auto in diesem Monat noch eine HU. Doch dazu reicht die Zeit nicht mehr. „Für die Urlaubsfahrt reicht das noch“, denkt sich mancher Autofahrer.

„Es ist ja noch Zeit bis in den nächsten Monat.“

Das sei jedoch ein gefährlicher Trugschluss, erläutert die Zeitschrift Auto-Straßenverkehr (15/19) Zwar werde erst nach zwei Monaten ein Bußgeld fällig, wenn man erwischt werde. Doch wer sein Auto nicht in dem Monat vorführe, der auf der Plakette angezeigt ist, begehe bereits eine Ordnungswidrigkeit.

Bei einem Verkehrsunfall kann die Versicherung sogar einen Teil der Schadenssumme zurückfordern, wenn nachweislich sicherheitsrelevante Mängel wie zum Beispiel an den Bremsen zu dem Unfall geführt haben.

Auch in anderen Bereichen herrscht oft Unwissenheit. Dazu gehört die Definition einer nassen Fahrbahn. Ab welchem Fahrbahnzustand gilt das entsprechende Tempolimit? Dazu hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt. „Eine Fahrbahn ist nass, wenn sich auf ihr ein Wasserfilm gebildet hat, egal wie dünn dieser erscheinen mag.“

Demnach muss die Tempobeschränkung nicht beachtet werden, wenn die Fahrbahn nur feucht ist. Doch gerade bei höheren Geschwindigkeiten auf Autobahnen können innerhalb kürzester Zeit die Fahrbahnbedingungen wechseln. „Was eben nur feucht war, ist 100 Meter weiter nass, bei Tempo 130 also nicht mal drei Sekunden später“, schreibt die Zeitschrift.

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