Zur neuen Wohnung Nur wer den Transportwagen richtig belädt, zieht sicher um

Berlin/Hattersheim · Selbst mit einem kleinen Lastwagen ist der Transport des eigenen Hab und Guts zur neuen Wohnung kein Selbstläufer.

 Für einen Umzug bietet das eigene Auto allein meist nicht genug Stauraum.

Für einen Umzug bietet das eigene Auto allein meist nicht genug Stauraum.

Foto: dpa-tmn/Bodo Marks

  Endlich hat man die Schlüssel zur neuen Wohnung – nun müssen nur noch Möbel und der restliche Hausrat aus der alten Bleibe transportiert werden. Warum nicht in Eigenregie? Ein paar Freunde als Umzugshelfer, ein gemieteter Transporter, und es geht los. Doch Stopp! Auch hier ist gute Planung alles.

Zunächst stellt sich die Frage nach dem passenden Fahrzeug. Das eigene Auto reicht zwar für Kisten und kleinere Möbel, doch es stößt etwa bei langen Schranktüren oder Matratzen schnell an Grenzen. Also wird ein Kleintransporter gemietet. Mit dem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen dürfen diese mit dem Autoführerschein der Klasse B gefahren werden. Rund 15 Kubikmeter passen maximal in den Laderaum – für kleine Studentenbuden reicht das, doch bei einer größeren Wohnung wären damit wohl mehrere Touren nötig. Das kostet mehr Zeit, Sprit und damit auch Geld.

„Bei einer Zwei-Zimmer-Wohnung rechnet der Fachmann üblicherweise mit etwa 30 bis 35 Kubikmeter Umzugsgut“, erklärt Daniel Waldschik vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ). „Das passt gegebenenfalls nicht mal in einen 7,5-Tonner.“ Und für diesen müssten die Fahrer die Führerscheinklasse C1 besitzen.

Bei der Miete von Transportern ist auf den Abgabezeitpunkt und die Zahl der Freikilometer zu achten. Standard sind häufig 100 Freikilometer, jeder weitere Kilometer kostet oft zwischen 20 bis 35 Cent. Das kann schnell teuer werden. Ebenso, wenn der Transporter später als vereinbart an der Mietstation zurückgegeben wird.

Bei der Abnahme sollte man einmal um das Fahrzeug laufen und vorhandene Schäden dokumentieren. Das Gleiche gilt für den Innenraum. Ist die Rückgabe mit vollem Tank vereinbart, sollte dieser beim Start auch voll sein. Zieht man in eine andere Stadt um, ist es hilfreich, wenn man den Transporter in der Nähe der neuen Bleibe abgeben kann.

Bevor es am Umzugstag losgeht, braucht der Transporter ausreichend Platz, sowohl vor der alten als auch der neuen Wohnung. In Städten kann das ein Problem werden. Einfach einen Parkplatz vor dem Haus mit Flatterband zu blockieren, ist nicht erlaubt. In den meisten Städten und Kommunen müssen darum Ausnahmegenehmigungen für Halteverbotszonen zum Be- und Entladen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (§46) eingerichtet werden.

Wer die Halteverbotsschilder nicht selbst ausleihen und aufstellen möchte, kann spezialisierte Firmen beauftragen – die übernehmen es oft auch, beim Amt den entsprechenden Antrag zu stellen.

Bei der Bepackung des Fahrzeugs gilt es, dessen Gesamtgewicht zu beachten. Die maximale Nutzlast steht im Fahrzeugschein und darf nicht überschritten werden. Wichtig ist die Verteilung der Ladung. Ist eine Seite etwa besonders schwer beladen und die andere leicht, liegt das Fahrzeug schief und lässt sich nur schwer handhaben. Eine generelle Regel: Schwere Gegenstände wie Umzugskartons mit Büchern kommen nach unten, sperrige Güter zur Seite, leichte nach oben. „Möbel und Kartons müssen besonders gesichert werden, damit sie beim Beschleunigen oder Bremsen nicht verrutschen“, erläutert Bernd Herbener vom Auto Club Europa (ACE).

Wer zum ersten Mal oder nur selten Transporter fährt, ist besser nicht allein unterwegs. Ein Beifahrer kann ihn beim Einparken einweisen und etwa vor niedrigen Durchfahrten warnen. Generell ist die Breite des Transporters zu beachten, der größere tote Winkel beim Blick in die Seitenspiegel und der gegebenenfalls längere Bremsweg als beim eigenen Auto. „Sicherer ist es, wenn man nach dem Abholen des noch leeren Transporters bei der Autovermietung ein paar Runden auf einem Parkplatz dreht, um ein Gefühl für das große Fahrzeug zu bekommen“, rät Herbener. Ist der Transporter beladen, geht es vorsichtig – besonders in Kurven – zur neuen Wohnung.

(dpa)
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