Kennzeichnung Neue Kennzeichnungen für Kraftstoffe gelten europaweit

Berlin · (np) Europaweit gelten neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Kraftstoffen. Die EU-Regelung legt neue Kraftstoff-Symbole insbesondere für Benzin, Diesel und alternative Kraftstoffe fest.

 Die neuen Kennzeichnungen für Ottokraftstoffe

Die neuen Kennzeichnungen für Ottokraftstoffe

Foto: ACEA

Wie der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft berichtet, sind dadurch auch alle Autohersteller verpflichtet, die Tankeinfüllklappe und Betriebsanleitungen von Neufahrzeugen mit den neuen Signets zu versehen.

Die Kennzeichnungen müssen zudem an Zapfsäulen und Zapfpistolen angebracht werden. Damit können Autofahrer beim Tanken auf den ersten Blick erkennen, für welche Kraftstoffarten ihr Fahrzeug zugelassen ist.

Die Kraftstoffe selbst bleiben in der Zusammensetzung und Motorverträglichkeit unverändert. Für Benzin gibt es die Kennzeichnungen E5 (bis zu fünf Prozent Bioethanolanteil), E10 (bis zu zehn Prozent Beimischung) und E85 (Bioethanol)

Für Diesel gelten die Kennzeichnungen B7, B10, B20, B30 oder B100. Die Zahl gibt Auskunft über den Anteil von Biodiesel. Hinzu kommt die Kennzeichnung XTL für synthetischen Dieselkraftstoff. Er basiert auf Wasserstoff.

Gasförmige Kraftstoffe tragen die Bezeichnungen CNG (Compressed Natural Gas – Erdgas), H2 (Wasserstoff) und LPG (Liquified Petroleum Gas – Autogas). Es gibt zudem noch LNG (liquefied natural gas – flüssiges Erdgas).

 Einige der neuen Kennzeichnungen für Dieselkraftstoffe

Einige der neuen Kennzeichnungen für Dieselkraftstoffe

Foto: ACEA

Die neuen Kennzeichnungen werden in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den EWR-Ländern (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie in Mazedonien, Serbien, der Schweiz und der Türkei eingesetzt.

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