Mobilität Autofahrer dürfen auch Leichtkrafträder nutzen

Berlin · (np) Wer den Autoführerschein (Klasse B) hat, darf bald nach einigen Stunden Theorie und Praxis, aber ohne weitere Prüfung auch Leichtkrafträder und Leichtkraftroller bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und maximal 15 PS/11 kW fahren (A1-Führerschein).

Das hat der Bundesrat beschlossen. Der Fahrer muss jedoch mindestens 25 Jahre alt sein und muss mindestens fünf Jahre Pkw-Erfahrung nachweisen. Wer vor dem 1. Januar 1980 seinen Pkw-Führerschein gemacht hat, darf ohne zusätzliche Fahrstunden aufs Leichtkraftrad.

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