Experte erläutert Auch Radfahrer müssen sich an Tempolimits halten

Stuttgart · (dpa) Fahrräder sind mitunter ziemlich zügig unterwegs. Doch auch sie müssen sich an Tempolimits halten, erklärt Andreas Schmidt, Leiter der Abteilung Fahrerlaubniswesen bei der Prüfgesellschaft Dekra.

„Die Straßenverkehrsordnung richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer und gilt somit auch für Radfahrer.“ Vielen sei nicht bekannt, dass Radfahrer, die zu schnell fahren, auch mit Bußgeldern und Punkten bestraft werden können.

Wer mit dem Rad unterwegs sei, dürfe zudem nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrsche. „Die Geschwindigkeit ist insbesondere an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse sowie die persönlichen Fähigkeiten anzupassen“, erklärt Schmidt. Gegenüber Kindern oder hilfsbedürftigen und älteren Menschen müssten sich Radler so verhalten, dass sie sie auf keinen Fall in Gefahr bringen.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit werde zum einen durch Verkehrszeichen begrenzt. Beispiele hierfür sind die Zeichen für die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit den Ziffern des jeweils geltenden Tempolimits, etwa 30 Stundenkilometer.

Auch in einem verkehrsberuhigten Bereich müssten Radfahrer zusätzliche Regeln beachten, erklärt Schmidt. Dort müssten Radler Schrittgeschwindigkeit fahren und dürften Fußgänger weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, müssten Radfahrer warten, so der Fachmann.

(dpa)
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