Praxis-Tipps So verhält man sich bei einer Verkehrskontrolle

München · Wird ein Autofahrer von der Polizei gebeten, hat er keine Wahl. Wer weiterfahre, müsse mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen, erklärt der ADAC. Danach sollte der Fahrer den Motor ausschalten und ruhig sitzen bleiben, bis die Polizei zum Aussteigen auffordert.

 Wer von der Polizei für eine Kontrolle angehalten wird, muss einige Regeln beachten, wenn er ein Bußgeld vermeiden will.

Wer von der Polizei für eine Kontrolle angehalten wird, muss einige Regeln beachten, wenn er ein Bußgeld vermeiden will.

Foto: dpa-Zentralbild/Z5328 Jens Wolf

Personalien muss jeder stets wahrheitsgemäß bei der Polizei angegeben. Auch Fahrzeugpapiere und der Führerschein müssen ausgehändigt werden. Liegen Dokumente nicht im Original vor, fallen zehn Euro Geldbuße an. Zu weiterer Auskunft sind Autofahrer jedoch nicht verpflichtet. Wenn sich der Fahrer mit einer Antwort nicht belastet, rät der ADAC dennoch zur freundlichen Mitarbeit.

Besteht ein Verdacht, ist es für den Verdächtigten oft besser, zu schweigen und sich für das weitere Verfahren einen Rechtsanwalt zu Hilfe zu holen. Über diese Rechte muss die Polizei vor einer Vernehmung informieren. Andernfalls können die Aussagen später nicht oder nur eingeschränkt gegen den Fahrer verwendet werden, so der ADAC. Besteht ein Verdacht, darf die Polizei das Fahrzeug durchsuchen. Dabei muss der Fahrer nicht mithelfen. Er ist also nicht gezwungen, etwa Gepäckstücke auszuladen.

Einen Atemalkohol- oder Drogenschnelltest kann ein Autofahrer zwar verweigern, allerdings wird die Polizei ihn dann zur Blutabnahme zu einem Arzt bringen. Wer weder Alkohol noch Drogen zu sich genommen hat, kann den Test laut Angaben des Autoclubs in Minutenschnelle hinter sich bringen und anschließend weiterfahren.

Bei kleineren Ordnungswidrigkeiten bis 55 Euro kann der Autofahrer teilweise direkt vor Ort zahlen oder sich zumindest mit der Verwarnung einverstanden erklären. Dann entfallen die Gebühren für ein förmliches Verfahren in Höhe von 28,50 Euro.

(dpa)
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