Verbraucherschutz Gericht schützt Öko-Test-Siegel

Karlsruhe · Hersteller und Händler dürfen Qualitätslabel nur mit einer Lizenz verwenden.

 Das Siegel Öko-Test ist eine geschützte Marke und darf nicht missbräuchlich verwendet werden.

Das Siegel Öko-Test ist eine geschützte Marke und darf nicht missbräuchlich verwendet werden.

Foto: obs/ÖKO-TEST

(dpa) Ohne Lizenz darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht mit dem Öko-Test-Label geworben werden. Unternehmen dürfen es daher nur für ein konkret getestetes Produkt verwenden (Az.: I ZR 173/16, 174/16 und 117/17).

„Der BGH hat dem Missbrauch bekannter Testsiegel einen großen Riegel vorgeschoben. Das nutzt dem Inhaber solcher Siegel ebenso wie den Verbrauchern“, sagt Markenrechtsexperte Georg Jacobs aus Düsseldorf. „Das ist ein großer Wurf insbesondere für den Verbraucherschutz.“

Die Versandhändler Otto (Hamburg) und Baur (Burgkunstadt) sowie der niederländische Discounter Matratzen Concord unterlagen vor Gericht in letzter Instanz. Die Zeitschrift Öko-Test hatte die Unternehmen verklagt, weil diese in ihren Online-Shops mit dem Label geworben hatten, obwohl die abgebildete Ware gar nicht getestet worden war.

Es ging um Babyprodukte, Lattenroste, Fahrradhelme und Kopfkissen. Die Nutzung des Labels verletze das Markenrecht der Zeitschrift Öko-Test, erklärten die Richter In allen drei Verfahren.

Das Öko-Test-Siegel ist seit 2012 als Marke geschützt. Wer damit werben möchte, muss einen Lizenzvertrag abschließen. Der sieht vor, dass das Label nur für das konkret getestete Produkt genutzt werden darf, nicht jedoch für ähnliche Produkte, auch wenn sie nur in Größe oder Farbe abweichen.

Öko-Test selbst erklärt, es gebe zum Beispiel in Farben unterschiedliche Schadstoffe, sodass es eben nicht egal sei, ob ein grünes oder rotes T-Shirt getestet wurde.

Die Richter am Bundesgerichtshof betonten, das Ansinnen von Öko-Test, die Kontrolle darüber zu haben, wo sein Siegel verwendet werde, sei rechtens. Nach Meinung des Markenrechtlers Georg Jacobs kommt das Urteil auch anderen Anbietern wie zum Beispiel Stiftung Warentest zugute. Hersteller und Händler dürften demnach bekannte Prüfsiegel nur mit einer Lizenz benutzen.

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