Regelung für Lebenspartnerschaften Paare mit gleichem Geschlecht können Steuern sparen

Regenstauf · () Ehepaare können sich steuerlich gemeinsam veranlagen lassen. Ausnahmsweise können gleichgeschlechtliche Paare dies auch rückwirkend beantragen und so unter Umständen viel Geld sparen. Voraussetzung ist, dass sie ihre Partnerschaft bis spätestens Ende 2019 in eine Ehe umwandeln, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Betroffen sind nur Paare, die ihre Lebenspartnerschaft vor 2013 haben eintragen lassen. Denn seit jenem Jahr können auch gleichgeschlechtliche Paare zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Den Antrag auf gemeinsame Veranlagung und Aufhebung der alten Einkommensteuerbescheide müssen sie nach Angaben der Lohnsteuerhilfe bis spätestens 31. Dezember 2020 beim zuständigen Finanzamt stellen.

(dpa)
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