Elterngeld, Kindergeld oder Freibetrag Werdende Eltern können viel Geld sparen

Berlin · Kündigt sich Nachwuchs an, hat die Familie einen gewissen finanziellen Gestaltungsspielraum. Richtig genutzt, lassen sich Steuern sparen. So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag besser ist.

 Werdende Eltern sollten sich auch über ihre Finanzen für die Zeit nach der Geburt Gedanken machen. So kann sich beispielsweise ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse finanziell lohnen.

Werdende Eltern sollten sich auch über ihre Finanzen für die Zeit nach der Geburt Gedanken machen. So kann sich beispielsweise ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse finanziell lohnen.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

() Wer sich frühzeitig darum kümmert, kann einiges sparen, wenn der Nachwuchs da ist. So kann es sich für verheiratete Paare lohnen, vor der Geburt noch schnell die Lohnsteuerklasse zu wechseln. Die Steuerklasse beeinflusst das Nettogehalt. Und dieses dient als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld. Wer rechtzeitig wechselt, hat so monatlich den ein oder anderen Schein mehr an Elterngeld im Portemonnaie.

Der Wechsel sollte mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz beantragt werden. „Vorher sollte man aber unbedingt durchrechnen lassen, ob sich die neue Kombination auszahlt“, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Es kann sich nämlich auch der gegenteilige Effekt einstellen.

„Elterngeld an sich ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das steuerpflichtige Einkommen“, erläutert Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Der Wechsel der Lohnsteuerklasse führt dann dazu, dass Verheiratete Steuern nachzahlen müssen. Unter Umständen ist es günstiger, in diesem Zeitraum auf das Ehegattensplitting zu verzichten und sich einzeln veranlagen zu lassen.

Der Gesetzgeber sieht für werdende Mütter besondere Schutzmaßnahmen vor. Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach gilt für sie ein Beschäftigungsverbot. Der Lohn wird in Form von Mutterschaftsgeld trotzdem weiter gezahlt. Bis zu 13 Euro pro Kalendertag zahlt die Krankenkasse gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen. Die Differenz zum vollen Nettoeinkommen stockt der Arbeitgeber auf. Elterngeld hingegen steht Müttern und Vätern gleichermaßen zu.

Je nach Familiensituation fahren Eltern mit dem Basiselterngeld, dem Elterngeld Plus oder einer Kombination aus beiden finanziell besser. Das Basiselterngeld beträgt meistens 65 bis 67 Prozent des Nettolohns, jedoch maximal 1800 Euro. Die Lohnersatzleistung gibt es für zwölf Monate. Zwei zusätzliche Partnermonate gewährt der Gesetzgeber, wenn auch der andere Partner für mindestens zwei Monate beruflich kürzer tritt und Elternzeit nimmt.

Deutlich länger gibt es das Elterngeld Plus. Dafür ist die monatliche Auszahlung deutlich geringer. Das Elterngeld kann auf bis zu 28 Monate gestreckt werden. Allerdings zahlt die Elterngeldstelle höchstens 900 Euro monatlich. Der große Vorteil ist beim Elterngeld Plus, dass Paare sich in der Elternzeit etwas dazu verdienen dürfen. Das Elterngeld Plus ist also lukrativer, wenn Eltern 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten und deshalb von der Elterngeldstelle den Partnerschaftsbonus bekommen. „Geschickt geplant ist in Summe sogar das Doppelte drin“, erläutert Michael Sittig von der Stiftung Warentest.

Bleibt die Frage, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag besser ist. Familien profitieren nur von einer der beiden Leistungen, nämlich von der für sie steuerlich günstigeren. Welche das ist, ermittelt das Finanzamt automatisch im Rahmen der Steuererklärung.

Kindergeld beantragen Eltern am besten direkt nach der Geburt des Kindes. Der richtige Ansprechpartner ist die für den jeweiligen Wohnort zuständige Familienkasse. Doch die Fristen sollten unbedingt berücksichtigt werden. Seit 2018 zahlt die Familienkasse das Kindergeld rückwirkend nämlich nur noch für sechs Monate. Seit 1. Juli diesen Jahres beträgt das Kindergeld 204 Euro. Etwas mehr gibt es ab dem dritten Kind, nämlich 210 Euro. Die Kasse überweist den jeweiligen Betrag monatlich auf das Konto eines Elternteils.

Der Kinderfreibetrag steht hingegen beiden Elternteilen zu. Für Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, sind das 7620 Euro, Unverheirateten wird jeweils die Hälfte angerechnet. Meistens lohnt sich für Familien das Kindergeld aber mehr. Erst ab einem gewissen Einkommen lohnt sich der Freibetrag. „Etwa wenn Ehepaare mit einem Kind ein Jahreseinkommen von 65 130 Euro haben“, sagt Marieke Einbrodt von der Stiftung Warentest.

Stellt das Finanzamt bei einer sogenannten Günstigerprüfung fest, dass mit dem Freibetrag mehr gespart werden könnte, verrechnet das Amt diesen mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld und zieht die Differenz vom zu versteuernden Einkommen ab.

Neben dem Kinderfreibetrag können noch andere Posten steuerlich geltend gemacht werden. Dabei spielt es werdenden Müttern in die Hände, dass der Fiskus eine Schwangerschaft wie eine Krankheit behandelt. Ärztlich verordnete Schwangerschafts- und Geburtsvorbereitungskurse, Rechnungen für Medikamente, die die Krankenkasse nicht übernimmt, und selbst die Taxifahrt ins Krankenhaus am Tag der Entbindung können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.

Einen Teil müssen die Mütter aber selbst stemmen, und zwar bis zur sogenannten zumutbaren Belastungsgrenze. Wie hoch diese ausfällt, ist abhängig vom Familienstand, der Anzahl der Kinder oder dem Einkommen.

(dpa)
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