Kabel-TV-Verträge oft mit Zusatzgebühren
Leipzig · Tipp zum Umgang mit Gewinnspiel-Firmen Erhalten Verbraucher nach einem Telefonanruf ein Begrüßungsschreiben oder eine Auftragsbestätigung zu einem Gewinnspiel, sind sie erstmal zu nichts verpflichtet. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen tritt ein Vertrag mit einem Gewinnspieldienstleister erst in Kraft, wenn der Kunde schriftlich oder per E-Mail zustimmt.
Hat er das nicht getan, kann der Verbraucher die Zahlungsaufforderung zurückweisen.
Gold ist eine spekulative Geldanlage
In unsicheren Zeiten setzen Sparer gerne auf Gold. "Bei vielen Anlegern gilt Gold als sicherer Hafen, allerdings ist dies nur zum Teil berechtigt", erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Gold schwanke stark im Preis und sei nur über Jahrzehnte gesehen halbwegs wertstabil, was seine Kaufkraft betreffe. Kurzfristig sei der Goldpreis nicht vorhersehbar und Gold als Geldanlage spekulativ.
Fonds-Rechner macht Kosten sichtbar
Geld anlegen ist nicht umsonst. Fonds-Gesellschaften zum Beispiel verlangen von Anlegern oft Gebühren. Diese Kosten müssen Anleger berücksichtigen, wenn sie erfahren wollen, wie viel Rendite sie wirklich bekommen. Die Verbraucherzentrale stellt auf ihrer Internetseite einen Kostenrechner bereit. Mit ihm können Anleger ihre Nettorendite ausrechnen.
vz-nrw.de
Versteckte Teuerungist nicht akzeptabel
Energieversorger dürfen Preiserhöhungen nicht in einer Werbe-E-Mail verstecken. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen ist ein solches Vorgehen gesetzeswidrig. Denn laut Gesetz muss der Energielieferant seine Kunden auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung unterrichten. Die Verbraucherzentrale mahnte daher einen Energieversorger ab.
Verkäufer darf zu viele Münzen ablehnen
Verkäufer sind nicht dazu verpflichtet, viel Kleingeld von ihren Kunden anzunehmen. Bei einer einzelnen Zahlung müssen nur maximal 50 Münzen entgegengenommen werden. Der Bundesverband deutscher Banken in Berlin weist auf eine entsprechende EU-Verordnung hin.
Kabel-TV-Verträge oft mit Zusatzgebühren
Verbraucher sollten beim Abschluss eines Vertrags für Kabelfernsehen auch das Kleingedruckte lesen. Denn manche Anbieter verstecken dort Zusatzgebühren, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Darunter sind zusätzliche Programmpakete, die der Kunde zwei Monate lang kostenlos testen darf. Danach werden sie aber kostenpflichtig, wenn der Kunde sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Testphase kündigt.