Tipps von Verbraucherschützern Unerwünschte Werbung ist oft vermeidbar

Stuttgart · (dpa) Viele Kunden von Onlineshops kennen das: Bevor sie auf  „Bestellen“ klicken können, müssen sie noch Häkchen setzen, die bestätigen, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert haben.

Oft versuchen Händler an dieser Stelle, Kunden in ihre Werbeverteiler aufzunehmen. Daher sollten Käufer stets genau lesen, welche Häkchen sie setzen, rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Es gebe aber auch Fälle, in denen Unternehmen Werbung schickten, ohne dass der Verbraucher bei seiner Bestellung eine Zustimmung gegeben habe – und auch auf einen Widerspruch des Kunden nicht reagierten. In diesen Fällen sollten sich Betroffene an die Verbraucherzentralen wenden. Unternehmen müssen Verbraucher auf Anfrage zudem präzise, transparent und verständlich darüber informieren, welche Daten sie von ihnen besitzen und woher sie diese haben. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, könnten sich Betroffene auch bei ihrem Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort