Kritik vom Branchenverband Bitkom Gesetz gegen Hass im Internet ist wenig effizient

Berlin · Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Internet hat der Digitalverband Bitkom eine kritische Bilanz gezogen. Die betroffenen Plattformen betrieben einen „immensen Aufwand“, um die rechtlichen Bestimmungen zu erfüllen, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder der Tageszeitung Handelsblatt.

„Auch nach einem Jahr stehen bei diesem Gesetz Aufwand und Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis.“

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) habe der Staat seine „Kernaufgaben an große internationale Konzerne abgegeben“, kritisierte Rohleder. Die Löschberichte verschiedener Plattformen ließen allerdings erkennen, dass nur wenig gemeldete Inhalte tatsächlich gelöscht würden. „Gelöscht wird meist aufgrund der Richtlinien der sozialen Netzwerke und nicht nach dem NetzDG.“

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz war Anfang 2018 in vollem Umfang in Kraft getreten. Soziale Netzwerke müssen demnach klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem entsprechenden Hinweis löschen. In weniger eindeutigen Fällen haben sie eine Woche Zeit. Wer der Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe. Gegner des Gesetzes argumentieren dagegen, dass es die Plattformbetreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern kontroverse Inhalte voreilig zu sperren.

(dpa)
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