Bauvorschriften beachten Dach- und Kellerausbau muss genehmigt werden

Berlin · () Ein Dachboden oder Keller darf nicht in jedem Fall als Wohnraum ausgebaut werden. Zulässig ist das nur, wenn die Räume auch als Wohnraum genehmigt wurden, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB).

Je nach Bundesland schreiben die Landesbauordnungen zum Beispiel unterschiedliche Mindesthöhen für Wohnräume vor. Auch ein zweiter Fluchtweg ist unter Umständen nötig. Wird eine neue Wohnung geschaffen, muss mancherorts auch ein zusätzlicher Stellplatz nachgewiesen werden. Bauherren, die ihre Dach- oder Kellerräume später einmal bewohnen möchten, sollten sie also von Beginn an entsprechend planen und genehmigen lassen.

(dpa)
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