Immobilien Auch verspäteter Schaden ist versichert

Hamm · Fällt ein Baum auf ein Haus, obwohl der dafür verantwortliche Sturm bereits sechs Tage zurückliegt, so hat die Wohngebäudeversicherung den Schaden dennoch zu regulieren. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 6 U 191/15). Voraussetzung: der Sturm fegte mit Windstärke 8 über die Region und hatte den Baum erwiesenermaßen entwurzelt, wie ein Sachverständiger feststellte.

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