Urteil: Krankenkasse muss Foto von Versichertem löschen

Mainz · Eine gesetzliche Krankenkasse muss das Foto eines Versicherten nach der Erfassung seiner Daten löschen. Das hat gestern das Sozialgericht Mainz entschieden. Der Mann hatte gegen die dauerhafte Speicherung seines Bildes geklagt und sich auf den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung berufen.

Die Kasse hatte sich geweigert, das Bild aus ihrer Datenbank zu nehmen - für den Fall, dass die Versichertenkarte verloren ginge oder zerstört würde. Seit 2011 gibt es in Deutschland die elektronische Gesundheitskarte.

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