Rechtsextremer darf kein Beamter sein Neonazi-Polizist wird entlassen

Leipzig · Ein Berliner Polizist, der seine rechtsextreme Überzeugung durch einschlägige Tattoos nach außen trägt, darf kein Beamter sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag entschieden. Es gab damit in dritter Instanz dem Land Berlin Recht, das bereits 2007 Disziplinarklage gegen den Polizisten erhoben und den Mann suspendiert hatte. In den beiden Vorinstanzen hatte noch der Beamte gewonnen, der bislang auch noch seinen Dienstbezüge erhielt.

Der Mann trägt Runen-Tattoos, und hat Noten des Horst-Wessel-Liedes eintätowiert. Zudem zeigen ihn Fotos mit Hitlergruß und in seiner Wohnung wurden umfangreiche Nazi-Devotionalien gefunden. „Die Treuepflicht eines Beamten kann auch durch das Tragen von Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt verletzt werden“, entschied das Leipziger Gericht. Der Polizist habe sich trotz aller Lippenbekenntnisse zum Grundgesetz grundsätzlich und dauerhaft von den Prinzipien der Verfassungsordnung abgewendet.

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