Bundesgerichtshof erleichtert Sterbehilfe

Karlsruhe. Mit einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt. Ärzte dürfen demnach auch dann lebensverlängernde Maßnahmen abbrechen, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht

Karlsruhe. Mit einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt. Ärzte dürfen demnach auch dann lebensverlängernde Maßnahmen abbrechen, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht. Dabei, so die Richter, könne ein zulässiger Behandlungsabbruch "nicht nur durch Unterlassen, sondern auch durch aktives Tun vorgenommen werden." Auch bei bewusstlosen Patienten sei allein deren mutmaßlicher Wille entscheidend. Hierbei zählten nicht nur schriftliche Patientenverfügungen, sondern auch mündlich geäußerte Wünsche. (Az. 2 StR 454/09). Der BGH sprach den auf Medizinrecht spezialisierten Münchener Rechtsanwalt Wolfgang Putz vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei. Putz hatte seiner Mandantin Elke Gloor geraten, den Ernährungsschlauch durchzuschneiden, über den ihre lange im Wachkoma liegende Mutter versorgt wurde. Die Patientin hatte ihrer Tochter gesagt, dass sie in einem solchen Fall nicht künstlich ernährt werden wolle. Das Pflegeheim weigerte sich, die Ernährung zu beenden. Der Patientin war aber nach der Tat eine neue Magensonde gelegt worden, so dass sie zunächst überlebte. Allerdings starb die 77-Jährige kurze Zeit später. Juristen, Mediziner und Evangelische Kirche bewerteten das Urteil meist positiv. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP, Foto: ddp) erklärte, es schaffe Rechtssicherheit im Spannungsfeld zwischen zulässiger passiver und verbotener aktiver Sterbehilfe. Saar-Gesundheitsminister Georg Weisweiler (FDP) sagte der SZ, er begrüße dieses Urteil ausdrücklich. "Ausschlaggebend ist allein der Patientenwille." Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erklärte, nach der christlichen Ethik gebe es "keine Verpflichtung des Menschen zur Lebensverlängerung um jeden Preis". Die katholische Deutsche Bischofskonferenz kritisierte das Urteil. und Interview, Seite A 4: Meinung dpa/red

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