Schüler scheitert im Rechtsstreit um muslimische Gebete
Leipzig. Der muslimische Schüler Yunus M. darf sein rituelles Mittagsgebet nicht auf dem Schulgelände abhalten. Der 18-jährige Berliner Gymnasiast scheiterte gestern mit seiner Revision vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht
Leipzig. Der muslimische Schüler Yunus M. darf sein rituelles Mittagsgebet nicht auf dem Schulgelände abhalten. Der 18-jährige Berliner Gymnasiast scheiterte gestern mit seiner Revision vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Der Schüler des Diesterweg-Gymnasiums im Stadtteil Wedding hatte in dem bundesweit beachteten Rechtsstreit erreichen wollen, einmal am Tag außerhalb der Unterrichtszeiten an seiner Schule beten zu dürfen (AZ: BVerwG 6 C 20.10). Ein rituelles Gebet in der Schule sei zwar unter Hinweis auf die Religionsfreiheit nicht generell verboten, erklärte der Vorsitzende Richter Werner Neumann. Jedoch müsse es in den Fällen untersagt werden, in denen es den Alltag in der Schule empfindlich störe. epd