Menschenrechtsgericht prüft Folterdrohung gegen Gäfgen

Straßburg. In dem Revisionsverfahren um Folterdrohungen gegen den deutschen Kindermörder Magnus Gäfgen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat der Vertreter der Bundesregierung die Anschuldigungen zurückgewiesen

Straßburg. In dem Revisionsverfahren um Folterdrohungen gegen den deutschen Kindermörder Magnus Gäfgen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat der Vertreter der Bundesregierung die Anschuldigungen zurückgewiesen. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler habe in Deutschland ein faires Verfahren gehabt, sagte Völkerrechts-Professor Jochen Frowein gestern. Gäfgens Anwalt forderte den Gerichtshof hingegen auf, Deutschland wegen Verstößen gegen das Folterverbot und das Grundrecht auf einen fairen Prozess zu verurteilen. Gäfgen sei unter Androhung massiver Folter dazu gebracht worden, die Polizei zu der Leiche des Kindes zu führen. Die Polizei habe somit unter Anwendung "illegaler Methoden" Beweismittel erhalten. afp

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