Bankkunden droht häufiger Kontrolle der Konten

München. Der Bundesfinanzhof hat das deutsche Bankgeheimnis deutlich gelockert. Nach dem gestrigen Urteil dürfen Banken den Finanzämtern künftig Kontodaten ihrer Kunden bereits dann übermitteln, wenn es ausreichende Hinweise auf Fehler in der Steuererklärung gibt. Bislang ist dies erst bei Verdacht auf eine Straftat möglich (Az: VII R 47/07)

München. Der Bundesfinanzhof hat das deutsche Bankgeheimnis deutlich gelockert. Nach dem gestrigen Urteil dürfen Banken den Finanzämtern künftig Kontodaten ihrer Kunden bereits dann übermitteln, wenn es ausreichende Hinweise auf Fehler in der Steuererklärung gibt. Bislang ist dies erst bei Verdacht auf eine Straftat möglich (Az: VII R 47/07). Wie alle Unternehmen werden auch Banken regelmäßig von Betriebsprüfern besucht. Bei Kreditinstituten stoßen die Prüfer bei ihrer Arbeit zwangsläufig auch auf Konten- und Depot-Daten der Kunden. Streitig war nun, unter welchen Voraussetzungen der Prüfer das für den Kunden zuständige Finanzamt über Auffälligkeiten informieren darf. Nach dem neuen Urteil reicht es aus, wenn voraussichtlich ein steuerlicher Klärungsbedarf besteht, der auch durch Fehler oder Unwissen entstehen kann. Eine Kontrollmitteilung sei aber auch künftig nur bei auffälligen Sachverhalten zulässig, die ein klares Interesse des Fiskus vermuten lassen, so die Richter. Dies stehe nicht im Gegensatz zum gesetzlich garantierten Bankgeheimnis. afp/dpa

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