Frau scheitert mit Klage Gericht: Tanzpartner haftet nicht für Sturz beim Drehen

Frankfurt/Darmstadt · (dpa) Ein Tanzpartner haftet nicht für die Folgen eines Unfalls beim gemeinsamen freiwilligen Paartanz. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem gestern veröffentlichten Beschluss festgestellt.

Die Schadenersatzforderungen einer 50-jährigen Frau wurden rechtskräftig abgewiesen. Die Frau hatte sich auf einer Geburtstagsfeier beim Tanz mit einem selbsternannten Tanzkönig bei einer Drehung schwer verletzt.

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