Frau scheitert mit Klage Gericht: Tanzpartner haftet nicht für Sturz beim Drehen
Frankfurt/Darmstadt · (dpa) Ein Tanzpartner haftet nicht für die Folgen eines Unfalls beim gemeinsamen freiwilligen Paartanz. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem gestern veröffentlichten Beschluss festgestellt.
07.09.2017
, 20:15 Uhr
Die Schadenersatzforderungen einer 50-jährigen Frau wurden rechtskräftig abgewiesen. Die Frau hatte sich auf einer Geburtstagsfeier beim Tanz mit einem selbsternannten Tanzkönig bei einer Drehung schwer verletzt.