Prozessbeginn Mann soll Jungen für Sex gemietet haben

Freiburg · Ein 41-Jähriger steht vor Gericht, weil er sich einen Neunjährigen zum Vergewaltigen gemietet haben soll. Die Prozesse gegen Mutter und Stiefvater des Jungen sollen noch folgen.

 Ein Justizbeamter schließt dem Angeklagten im Gerichtssaal die Handschellen auf.

Ein Justizbeamter schließt dem Angeklagten im Gerichtssaal die Handschellen auf.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Es ist der erste von mehreren Prozessen nach dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen bei Freiburg. Auf der Anklagebank sitzt seit gestern vor dem Landgericht Freiburg ein einschlägig vorbestrafter 41-Jähriger. Mutter und Stiefvater des Jungen sollen ihm das Kind für die Vergewaltigung vermietet haben.

Zu Beginn verdeckte der Deutsche sein Gesicht mit einem großen Briefumschlag. Später, als Fotografen und Kamerateams nicht mehr im Saal waren, antwortete er mit fester Stimme auf erste Fragen des Vorsitzenden Richters, bevor die Öffentlichkeit auf Wunsch des Angeklagten ausgeschlossen wurde.

Der Vorwurf: Die Mutter des heute neunjährigen Jungen und ihr wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte sollen das Kind im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen haben. Der Junge wurde nach Angaben der Polizei mehr als zwei Jahre lang von mehreren Tätern wiederholt und an verschiedenen Orten in und um Freiburg vergewaltigt.

Der 41-Jährige, der nun vor Gericht steht, ist der erste von insgesamt acht Verdächtigen, die sich verantworten müssen. Dieser Prozess gewährt somit erstmals Einblick in einen Kriminalfall mit bisher nicht bekannten Dimensionen, wie Ermittler sagen. Der großgewachsene Mann soll Geld gezahlt haben, um sich an dem Jungen zu vergehen. Er hat ein Geständnis angekündigt, reden will er aber nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch bei einem psychiatrischen Gutachter hat er die Taten laut Gericht eingeräumt.

Der Angeklagte habe in mindestens zwei Fällen den Jungen aus Staufen bei Freiburg vergewaltigt, sagte Staatsanwältin Nikola Novak zum Prozessauftakt. Die erste Tat ereignete sich demnach im Juli 2017 im Freien auf einem Feldweg bei Staufen, gezahlt worden seien zwischen 20 und 50 Euro.

Die zweite Tat, im September 2017, habe sich in der Wohnung des Jungen abgespielt, in der das Kind mit Mutter und Stiefvater lebte. Der Junge sei, so die Anklägerin, mit Handschellen und Fußfesseln an einem Stuhl gefesselt und vergewaltigt worden. Während der Tat habe sich die Mutter in Hörweite im Nebenraum befunden, der Stiefvater habe sich an dem Verbrechen beteiligt.

„Der Junge war der Gewalt schutzlos ausgeliefert“, sagte die Anklägerin. Er habe sich gewehrt, Ekel verspürt und Schmerzen ertragen müssen. Die Taten seien von den Männern mit mindestens zwei Kameras gefilmt und später anderen weitergeleitet worden. Die Staatsanwältin spricht von „massiven sexuellen Übergriffen“.

Der 41-Jährige ist den Angaben zufolge wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraft. Er wurde 2010 in Freiburg zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er nach Überzeugung des Gerichts 2009 ein zehnjähriges Mädchen in ein Maisfeld gelockt und sich an ihm vergangen hat.

Im Gefängnis lernte er laut Staatsanwältin Novak den ebenfalls wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften späteren Stiefvater des Jungen kennen. Wieder in Freiheit nahm er Kontakt auf.

Die Staatsanwältin will eine langjährige Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung erreichen, wie sie am Rande des Prozesses sagte. Es seien zunächst drei Verhandlungstage angesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Ein Urteil könnte es demnach in der kommenden Woche geben.

Katja Ravat, Oberschutzanwältin aus Freiburg, vertritt den Jungen. Er ist Nebenkläger, Vormund und Ergänzungspflegerin haben dies so entschieden. „Es geht um den Schutz des Jungen, dass er einen halbwegs unbehelligten kindlichen Alltag leben kann“, sagt sie: „Es geht aber auch um Verarbeitung.“ Es sei ein Statement des Jungen, „dass ihm für die Taten, die allesamt gegen seinen Willen verübt wurden, an einer hohen Haftstrafe gelegen wäre“.

Weitere Prozesse folgen dann in den kommenden Wochen. Die Mutter (47) und der Stiefvater (39) werden sich von Mitte Juni an in Freiburg vor Gericht verantworten müssen.

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