Kind in Kellergefängnis gesperrt: Mutter und Stiefvater vor Gericht
Duisburg. Anderthalb Jahre nach der Befreiung eines siebenjährigen Kindes aus einem Kellergefängnis hat am Freitag der Prozess gegen die Mutter und den Stiefvater des Jungen begonnen. Laut Anklage haben die 28-jährige Frau und ihr 29-jähriger Ehemann das Kind zwischen 2009 und 2010 immer wieder nackt in einen dunklen und ungeheizten Kellerraum ihres Hauses in Hamminkeln gesperrt
Duisburg. Anderthalb Jahre nach der Befreiung eines siebenjährigen Kindes aus einem Kellergefängnis hat am Freitag der Prozess gegen die Mutter und den Stiefvater des Jungen begonnen. Laut Anklage haben die 28-jährige Frau und ihr 29-jähriger Ehemann das Kind zwischen 2009 und 2010 immer wieder nackt in einen dunklen und ungeheizten Kellerraum ihres Hauses in Hamminkeln gesperrt. Zum Prozessauftakt vor dem Duisburger Landgericht gaben die Angeklagten zu, den Jungen mehrfach aus Wut aufgrund von "Überforderung" in den Keller geschickt zu haben. "Wir wussten natürlich die ganze Zeit, dass das nicht richtig war", sagte der Stiefvater. "Aber irgendwann habe ich einfach dicht gemacht. Ich wollte nichts mehr hören und nichts mehr sehen." Sein Stiefsohn habe sich ständig eingenässt und Fäkalien auf dem Teppich verschmiert.Die Polizei hatte den Jungen im September 2010 nach einem Hinweis aus der Nachbarschaft befreit. Er war unterernährt, verängstigt und litt unter dem Mangel an Tageslicht. dpa