Urteile Dachziegel müssen fest sitzen

Hamm · Auch bei schweren Stürmen müssen Dachziegel fest sitzen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuellen Urteil festgestellt. Ein Hausbesitzer hatte Schadenersatz verweigert, als sich während des Sturms „Kyrill“ Dachpfannen von seinem Gebäude gelöst und Autos beschädigt hatten.

Diese, so das Gericht dürften sich allerdings erst ab Windstärke 12 lösen. Da allerdings in der betroffenen Stadt Wettergutachten zufolge nur Windgeschwindigkeiten von „10 bis 11“ nach der „Beaufort-Skala“ gemessen wurden, gingen die Richter davon aus, dass das Dach nicht sachgerecht gewartet wurde. (AZ: 13 U 145/09)

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