Koalition findet Lösung für gefährliche Straftäter

Berlin/Saarbrücken. Psychisch gestörte Gewaltverbrecher können künftig in geschlossenen Einrichtungen weggesperrt werden. Damit will die Bundesregierung verhindern, dass Menschen, die etwa wegen schwerer Sexualdelikte verurteilt wurden, nach der Haft auf freien Fuß kommen

Berlin/Saarbrücken. Psychisch gestörte Gewaltverbrecher können künftig in geschlossenen Einrichtungen weggesperrt werden. Damit will die Bundesregierung verhindern, dass Menschen, die etwa wegen schwerer Sexualdelikte verurteilt wurden, nach der Haft auf freien Fuß kommen. Die Einigung von Union und FDP auf ein neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung von Straftätern markiert das Ende eines wochenlangen Streits in der Koalition.Nach dem gestern vorgestellten Kompromiss soll "etwas anderes als Strafhaft, aber auch etwas anderes als die Unterbringung psychisch Kranker" geschaffen werden, wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU, Foto: dpa) erläuterte. Nach Angaben von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) liegt der Schwerpunkt darauf, die Täter durch Therapien auf die Freilassung vorzubereiten. Das Gesetz soll schon nächste Woche im Kabinett beraten werden. Mit der Neuregelung reagiert die Koalition auf eine Entscheidung des Straßburger Menschenrechts-Gerichtshofs, der eine Reihe nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrungen beanstandet hatte. Allerdings dürfte das Gesetz nicht für sämtliche 60 bis 80 Altfälle greifen, die jetzt entlassen werden müssen. Für diese Täter soll weiter die so genannte elektronische Fußfessel als Überwachungshilfe für die Polizei eingesetzt werden. Nach der Reform wird die neue Sicherungsunterbringung nur dann möglich sein, wenn sie bereits im Urteil angelegt oder zumindest als Möglichkeit vorgesehen wurde.Der saarländische Innenminister Stephan Toscani (CDU) sagte zur SZ, es sei "ein guter Kompromiss" gefunden worden. Als Ort zur Unterbringung der Schwerverbrecher schlug er gesicherte, leerstehende Kasernen vor. Besonders wichtig sei, so der Minister, dass der Bund "nun seiner Verantwortung gerecht wird und auch bereits freigelassene Gewaltverbrecher erfassen will". Im Saarland wird der 61-jährige Walter H., der wegen Sexualverbrechen verurteilt worden war, seit rund drei Monaten rund um die Uhr überwacht. Die Kosten dafür belaufen sich inzwischen auf rund 1,2 Millionen Euro. Auch ein weiterer Saarländer, der in Rheinland-Pfalz inhaftiert war, musste aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Er sei aber bislang nicht ins Saarland zurückgekehrt, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. , Interview, Meinung dpa/afp/kir

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