Hüllenloses Wandern ist in den Schweizer Bergen verboten

Trogen. Mit "Ruhe und Erholung in ihrer ursprünglichsten Form" wirbt das Schweizer Kanton Appenzell-Außerrhoden. Doch wer sich dort in seiner ursprünglichsten Form erholen will, bekommt Probleme. Hüllenloses Wandern in den Bergen verstößt nämlich grob gegen Sittlichkeit und Anstand, entschied das Obergericht des Kantons gestern

Trogen. Mit "Ruhe und Erholung in ihrer ursprünglichsten Form" wirbt das Schweizer Kanton Appenzell-Außerrhoden. Doch wer sich dort in seiner ursprünglichsten Form erholen will, bekommt Probleme. Hüllenloses Wandern in den Bergen verstößt nämlich grob gegen Sittlichkeit und Anstand, entschied das Obergericht des Kantons gestern. Angeklagt war ein 47-Jähriger, dem eine Geldbuße von 100 Franken (rund 70 Euro) aufgebrummt worden war. Der Naturfreund war im Oktober 2009 beim Nackedei-Wandern im Appenzellerland beobachtet und angezeigt worden. Der FKK-Anhänger wollte die Buße jedoch nicht zahlen und legte Widerspruch ein. Das Kantonsgericht hatte ihn im Mai 2010 freigesprochen. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben.Es dürfte nicht der letzte Richterspruch zu diesem heiklen Thema gewesen sein. Bergsportler im Adamskostüm sind auch im Nachbarkanton Appenzell-Innerrhoden im Visier der Justiz. Zwei Nacktwanderer haben die Geldbußen von je 200 Franken nicht bezahlt und müssen mit einem Verfahren rechnen. dpa

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