Bundesrat muss laut Gutachten Atomlaufzeiten nicht zustimmen

Stuttgart. Ein weiteres Gutachten stützt die Position der schwarz-gelben Bundesregierung, dass die umstrittene Laufzeit-Verlängerung für Atomkraftwerke nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Expertise des Leipziger Staatsrechtlers Christoph Degenhart wurde von der baden-württembergischen Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) in Auftrag gegeben

Stuttgart. Ein weiteres Gutachten stützt die Position der schwarz-gelben Bundesregierung, dass die umstrittene Laufzeit-Verlängerung für Atomkraftwerke nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Expertise des Leipziger Staatsrechtlers Christoph Degenhart wurde von der baden-württembergischen Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) in Auftrag gegeben. Ein Ministeriumssprecher bestätigte am Wochenende in Stuttgart einen entsprechenden "Focus"-Bericht und sagte, es sei das bislang einzige Gutachten, das sich mit den konkreten Gesetzestexten und nicht nur mit den Entwürfen beschäftigt habe. Laut Degenharts Gutachten ist eine Änderung schon deshalb nicht zustimmungspflichtig, weil über das ursprüngliche Atomausstiegsgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung auch nicht vom Bundesrat abgestimmt worden sei. "Da das Atomgesetz unbefristet gilt, kann die Laufzeit-Verlängerung auch nicht als Neuerlass des Atomgesetzes gesehen werden", so das Gutachten. Das Ministerium rechnet mit einem Antrag auf Anhörung des Vermittlungsausschusses bei der Bundesratssitzung am kommenden Freitag. Das Atomgesetz muss neu gefasst werden, damit die Kernkraftwerke durchschnittlich zwölf Jahre länger am Netz bleiben können. Die SPD-regierten Länder wollen die Laufzeit-Verlängerung im Bundesrat verhindern. Sie haben bereits eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt, falls die Reform ohne Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten sollte. dpa

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