Haftbefehl gegen Lieferant von Waffe des Münchner Amokläufers

Frankfurt · Gegen den mutmaßlichen Verkäufer der Amok-Pistole von München wird jetzt auch wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Das Amtsgericht Marburg habe den Haftbefehl auf fahrlässige Tötung in neun Fällen sowie auf fahrlässige Körperverletzung in vier Fällen ausgeweitet, sagte ein Behörden-Sprecher gestern. Der Amok-Schütze hatte in München am 22. Juli neun Menschen und dann sich selbst getötet.

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