Das Tauziehen geht weiter

Mannheim. Im Fall des Wettermoderators Jörg Kachelmann muss das Landgericht Mannheim über eine neue Haftbeschwerde der Verteidigung entscheiden. Damit will Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock erreichen, dass der 51-Jährige nach mehr als drei Monaten Haft auf freien Fuß kommt. Das Landgericht bestätigte gestern den Eingang eines entsprechenden Schriftsatzes

Mannheim. Im Fall des Wettermoderators Jörg Kachelmann muss das Landgericht Mannheim über eine neue Haftbeschwerde der Verteidigung entscheiden. Damit will Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock erreichen, dass der 51-Jährige nach mehr als drei Monaten Haft auf freien Fuß kommt. Das Landgericht bestätigte gestern den Eingang eines entsprechenden Schriftsatzes.

Zuvor hatte Birkenstock einen Antrag auf Haftprüfung, über den morgen verhandelt werden sollte, zurückgezogen, weil nach seinen Angaben das Gericht im Prüfungstermin nicht die Sachverständigen und das mutmaßliche Opfer anhören wollte. Die nun eingelegte Beschwerde liegt zunächst dem Landgericht vor; wenn es der Beschwerde nicht stattgibt, muss es den Fall innerhalb von drei Tagen dem Oberlandesgericht vorlegen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage gegen Kachelmann erhoben. Die Ermittler beschuldigen ihn der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und der gefährlichen Körperverletzung. Demnach soll Kachelmann Anfang Februar seine langjährige Geliebte, die sich von ihm trennen wollte, in deren Wohnung in Schwetzingen in Baden-Württemberg vergewaltigt und mit einem Küchenmesser am Hals verletzt haben. Kachelmann hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Er war am 20. März auf dem Rückweg von den Olympischen Winterspielen in Vancouver auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden.

Birkenstock erhob in einer Presseerklärung schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. Er bezeichnete den Fall des TV-Moderators als "Justizskandal". Der Verteidiger beruft sich auf Aussage-psychologische und rechtsmedizinische Gutachten. Demnach könne die angebliche Vergewaltigung nicht wie geschildert stattgefunden haben. Eine "absichtliche Falschbelastung" durch die ehemalige Geliebte Kachelmanns sei wahrscheinlich. "Die Verteidigung sieht den Freiheitsanspruch ihres Mandanten auf skandalöse Weise missachtet", heißt es in der Erklärung. Birkenstock äußerte den Verdacht, die Mannheimer Justiz "schütze durch die Aufrechterhaltung des Haftbefehls gegen Herrn Kachelmann die Täterin einer Falschbeschuldigung".

Über den Aussagegehalt der Gutachten herrscht Unklarheit. In verschiedenen Medienberichten heißt es, dass die Aussagen der Geschädigten im Gutachten einer Psychologin für unglaubwürdig erklärt würden. Diese Beurteilung basiere jedoch nicht auf dem vollständigen Text, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft. "Die kompletten Gutachten stützen die Anklage", betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim gestern nochmals.

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