Duell der Gutachter im Fall Kachelmann

Hamburg. Im Fall des TV-Wettermoderators Jörg Kachelmann zeichnet sich nach einem "Spiegel"-Bericht offenbar ein Duell der Gutachter ab

 Die Staatsanwaltschaft wirft Kachelmann besonders schwere Vergewaltigung vor. Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft Kachelmann besonders schwere Vergewaltigung vor. Foto: dpa

Hamburg. Im Fall des TV-Wettermoderators Jörg Kachelmann zeichnet sich nach einem "Spiegel"-Bericht offenbar ein Duell der Gutachter ab. Die Staatsanwaltschaft, die dem Meteorologen besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorwirft, hat dem Landgericht Mannheim die Stellungnahme eines Psychotherapeuten vorgelegt, um die von der Verteidigung beantragte Haftentlassung zu verhindern, wie das Nachrichtenmagazin am Samstag berichtete.

In den mehr als 30-seitigen Ausführungen vertrete der Arzt die These, dass die von ihm behandelte Frau an einem traumabedingten Gedächtnisverlust leide.

Damit wolle die Staatsanwaltschaft das Ergebnis eines von ihr selbst in Auftrag gegebenen Gutachtens der Bremer Psychologin Luise Greuel relativieren. Greuel sei zu dem Schluss gekommen, dass die Aussage des vermeintlichen Opfers zu stark mit Mängeln behaftet sei, um mit der für ein Gerichtsverfahren notwendigen Zuverlässigkeit die geschilderten Erlebnisse einer Vergewaltigung belegen zu können. Dass die Staatsanwaltschaft quasi ihr eigenes Gutachten mit einer weiteren Stellungnahme auszuhebeln versucht, sei ungewöhnlich. Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock wolle deshalb nun seinerseits Anfang der Woche eine ausführliche Stellungnahme einreichen. Er habe bei einem traumatologisch versierten Neuropsychologen ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Auch die Psychologin Greuel hatte die Möglichkeit einer Traumatisierung berücksichtigt, allerdings lasse sich in dem Zusammenhang nicht erklären, warum sich die Zeugin einerseits an einige Reizeindrücke ganz genau erinnern könne, an andere dagegen gar nicht.

Unabhängig von der Frage eines Traumas lasse sich aus Greuels Sicht mit aussagepsychologischen Methoden nicht unterscheiden, was die Zeugin wirklich erlebt habe und was sie sich möglicherweise einbilde. Das Landgericht Mannheim hat für diese Woche eine Entscheidung angekündigt. Das Landgericht Mannheim will in der kommenden Woche über eine mögliche Freilassung Kachelmanns aus der Untersuchungshaft entscheiden, in der er seit 20. März sitzt. Der 51-Jährige soll in der Nacht zum 9. Februar seine Ex-Freundin vergewaltigt haben. Kachelmann bestreitet die Vorwürfe. ddp

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