Ausländischer Führerschein fällt vor Gericht durch

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem "Führerschein-Tourismus" einen Dämpfer verpasst. Inhabern einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis, in der ein deutscher Wohnsitz vermerkt ist, dürfe die Nutzung im Bundesgebiet untersagt werden, entschieden gestern die Richter

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem "Führerschein-Tourismus" einen Dämpfer verpasst. Inhabern einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis, in der ein deutscher Wohnsitz vermerkt ist, dürfe die Nutzung im Bundesgebiet untersagt werden, entschieden gestern die Richter. Die deutschen Behörden dürften die Autofahrer auch nachträglich zum "Idiotentest" bitten. Wer sich der medizinisch-psychologischen Untersuchung verweigert, dem könne das Recht aberkannt werden, die Fahrerlaubnis hier zu Lande zu nutzen. Das Gericht wies damit die Klagen zweier Männer ab, die nach dem Verlust ihrer deutschen Führerscheine nach Tschechien ausgewichen waren. Die Männer aus dem Odenwaldkreis und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen hatten ihre deutschen Führerscheine nach mehreren Alkohol- und Drogenfahrten eingebüßt. 2004 und 2005 machten sie in Tschechien eine neue Fahrerlaubnis. (Az.: BVerwG 3 C 26.07 und BVerwG 3 C 38.07) dpa

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