Erst der Papierkram, dann die Lehre

Der Beginn einer Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Junge Leute müssen dabei an vieles denken und einiges an Unterlagen zusammenstellen, bevor sie ihre Lehre beginnen. Hier eine Aufstellung der wichtigsten Dinge, an die man denken muss:

 Bevor die heiße Startphase der Lehre beginnt, müssen Azubis eine Menge Formalitäten erledigen. Foto: dpa

Bevor die heiße Startphase der Lehre beginnt, müssen Azubis eine Menge Formalitäten erledigen. Foto: dpa

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Krankenversicherung: Wer eine Ausbildung beginnt, muss sich zum ersten Mal selbst krankenversichern. Bislang waren die jungen Leute über die Eltern mitversichert. Man hat die Wahl zwischen zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen, bei denen auch die Pflegekassen angegliedert sind.

Sozialversicherungsausweis: Jeder Beschäftigte erhält von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Diesen beantragt die Krankenkasse des Lehrlings dort, sobald der Arbeitgeber ihn angemeldet hat. Der Ausweis wird dem Lehrling dann automatisch zugeschickt. Er ist bei Arbeitsbeginn dem Arbeitgeber vorzulegen. Der Sozialversicherungsausweis wird zum Beispiel bei jeder Beschäftigung zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer benötigt. Er wird auch gebraucht, wenn eine Sozialleistung, zum Beispiel Arbeitslosengeld, beantragt wird. Zur Sozialversicherung zählen die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. In unserer Region ist die Deutsche Rentenversicherung Saarland der größte Rentenversicherungsträger .

Bankverbindung: Damit der Arbeitgeber die Ausbildungsvergütung zahlen kann, braucht jeder Lehrling ein Konto bei einem Geldinstitut. Der Arbeitgeber benötigt den Namen des Instituts und die 22-stellige IBAN, die Bankleitzahl und Kontonummer abgelöst hat.

Steuern: Wer eine Lehre beginnt, muss seine Ausbildungsvergütung versteuern. Da es seit 2011 keine Lohnsteuerkarte in Papierform mehr gibt, müssen Lehrlinge eine Ersatzbescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Dazu muss der "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2016" ausgefüllt werden. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer auch selbst ermitteln, wenn der Azubi zum ersten Mal eine reguläre Beschäftigung aufnimmt. Dann erhält er Lohnsteuerklasse I. Dazu benötigt der Arbeitgeber die Steueridentifikations-Nummer (IdNr), das Geburtsdatum sowie die mögliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, für die Kirchensteuer erhoben wird. Die IdNr ist dem zuständigen Finanzamt bekannt oder kann beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de ) erfragt werden.

Vermögenswirksame Leistungen: Wie jeder Arbeitnehmer kann auch ein Auszubildender bis 40 Euro im Monat vermögensbildend anlegen. Viele Arbeitgeber beteiligen sich daran. Mit dem Geld kann man beispielsweise in einen Bausparvertrag einzahlen. Nähere Infos halten Banken und Sparkassen bereit. Wer nicht mehr als 17 900 Euro (Ledige) beziehungsweise 35 800 (Verheiratete) Jahreseinkommen zu versteuern hat, erhält dafür Steuervergünstigungen. Die gängige Abkürzung ist "VL”.

Kindergeld : Für Kinder unter 18 Jahren haben Eltern Anspruch auf Kindergeld . Wenn der Nachwuchs volljährig wird, können sie unter Umständen weiterhin Kindergeld beziehen - bis zum 25. Geburtstag. Die Familienkasse zahlt, wenn sich das Kind etwa in der Erstausbildung befindet oder einen Freiwilligendienst macht.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wer nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit in seinem Beruf oder gar nicht mehr arbeiten kann, bekommt nur eine kleine gesetzliche Rente. Eine sogenannte BU sichert eine mögliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ab. Wichtig sei, dass Berufseinsteiger auf eine Nachversicherungsgarantie achten. Denn die BU orientiert sich in der Regel am derzeitigen Einkommen - bei Auszubildenden ist das meist niedrig. Mit einer solchen Garantie könne die BU-Leistung später ohne erneute Gesundheitsprüfung an das gestiegene Einkommen angepasst werden.

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