Arbeitsrecht Nur Verletzungen im Dienst sind unfallversichert

Darmstadt · Beschäftigte sind auf Dienstreisen unfallversichert – in der Regel auch auf dem Weg zum Tagungsort zum Hotel. Eine Verletzung bei der Verfolgung eines Taschendiebs auf dem Rückweg von einem Abendtermin ist aber nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt.

Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hervor. Im konkreten Fall war ein Mann auf einer Dienstreise in einer Bar – also nicht im Dienst – bestohlen worden und hatte sich bei der Verfolgung verletzt.

(dpa)
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