Arbeitsrechtsurteil Arbeitsgericht stärkt die Rechte Schwerbehinderter

Berlin · (dpa) Ein öffentlicher Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Das gilt auch dann, wenn eine Stelle nur intern ausgeschrieben ist.

Ein Auswahlgespräch muss zudem für jede Stelle erfolgen, auf die sich die Person bewirbt – selbst wenn zwei Stellen das gleiche Anforderungsprofil haben. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 21 Sa 1643/17) verweist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die entsprechende gesetzliche Vorgabe diene der Herstellung gleicher Bewerbungschancen, erklärte das Gericht.

(dpa)
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