Arbeitsrechtsurteil Arbeitsgericht stärkt die Rechte Schwerbehinderter
Berlin · (dpa) Ein öffentlicher Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Das gilt auch dann, wenn eine Stelle nur intern ausgeschrieben ist.
29.03.2019
, 20:01 Uhr
Ein Auswahlgespräch muss zudem für jede Stelle erfolgen, auf die sich die Person bewirbt – selbst wenn zwei Stellen das gleiche Anforderungsprofil haben. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 21 Sa 1643/17) verweist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die entsprechende gesetzliche Vorgabe diene der Herstellung gleicher Bewerbungschancen, erklärte das Gericht.