Beruf Kleiderordnung gilt auch bei Hitze

Essen · (dpa) Auch an heißen Tagen gelten Kleidungsvorschriften am Arbeitsplatz, erklärt der Essener Unternehmensverband (EUV). Falls ein offizieller Dresscode im Büro oder in der Branche vertraglich vereinbart sei, müssten Mitarbeiter sich daran auch bei Hitze halten.  Habe der Arbeitgeber lediglich  Empfehlungen ausgesprochen, seien diese nicht juristisch bindend.

Sei die Hitze unerträglich, könne der Chef jedoch auch die Kleiderordnung lockern.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort